Tagung: Umweltschutz in Italien und Deutschland 


Umweltschutz in Italien und Deutschland

Am Donnerstag, den 19. Oktober 2023, veranstaltete der studentische Verein Deutsch-Italienische  Rechtswissenschaftler e.V. an der Universität Florenz eine Tagung zum Thema Umweltschutz in Italien  und Deutschland. Das Ziel dieser Versammlung war es, wertvolle Erkenntnisse und Perspektiven im Bereich  Umweltschutz an Studierende, Professoren und interessierte Gäste weiterzugeben.

Die Veranstaltung versammelte eine eindrucksvolle Gruppe von Referenten, darunter Professoren von den  Universitäten Köln und Florenz, erfahrene Rechtsanwälte sowie ehemalige Alumni. Jeder dieser Referenten  brachte Fachwissen und vielfältige Standpunkte in die Diskussion ein, die von großer Bedeutung für das Thema Umweltschutz sind. 

Es ist unbestreitbar, dass das Thema Umweltschutz heute einen zentralen Stellenwert in unserem Leben  einnimmt und auch in der politischen Diskussion zunehmend an Bedeutung gewinnt. Die rechtlichen  Rahmenbedingungen müssen sich diesen neuen Herausforderungen anpassen und einen Ausgleich zwischen der  Umwelt auf der einen Seite und den sozialen sowie wirtschaftlichen Interessen auf der anderen Seite finden. 

Der Umweltschutz beeinflusst somit verschiedene Rechtsbereiche und ermutigt insbesondere Unternehmen  dazu, Nachhaltigkeitsziele zu verfolgen. Daher wurden Referenten eingeladen, die Einblicke in die  Veränderungen verschiedener Rechtsgebiete im Kontext des Umweltschutzes bieten konnten. 

Nach den Eröffnungsworten des Vorstands des DIR e.V. und den Grußworten seitens der Universität Florenz  begann der erste Vortrag von Herrn Professor Cardone, Professor für öffentliches Recht an der Universität  Florenz, zur italienischen Verfassungsreform im Jahr 2022 zum Schutz der Umwelt. 

Als zweiter Redner hielt Herr Professor Junker, Professor an der Universität zu Köln für Umweltrecht und  Prorektor für Nachhaltige Entwicklung, einen Vortrag in englischer Sprache über den EU Green Deal und die  Umsetzungsstrategie Deutschlands. In der zweiten Hälfte der Veranstaltung, nach einer kurzen Pause, referierte Frau Professor Lazzerini, Professorin in Florenz für Europarecht, über die Rechtsprechung des Europäischen  Gerichtshofs zum Umweltschutz und analysierte einige Urteile über den gerichtlichen Rechtsschutz von  Umweltschutzorganisationen. 

Die Veranstaltung bot auch die Gelegenheit zur Online-Teilnahme, um insbesondere den Referenten und  Interessierten aus Deutschland die Anwesenheit zu erleichtern. Herr Professor Mansel, Professor und Direktor  des Instituts für internationales und ausländisches Privatrecht der Universität zu Köln, machte von dieser  Möglichkeit Gebrauch und hielt einen Vortrag über die internationale Anwendbarkeit des kürzlich in Kraft  getretenen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). 

Die Bedeutung und die neuen Herausforderungen aus dem Lieferkettengesetzes wurden auch von Frau RA Bacci von der Kanzlei Dolce & Lauda erörtert. Frau RA Bacci gab einen praxisnahen Einblick in die zukünftige  Anwendung des Lieferkettengesetzes für Unternehmen in Deutschland und insbesondere für betroffene  Unternehmen in Italien. 

Besonders erfreulich war es, als sechsten und letzten Gastredner einen Alumnus und derzeitiges Vereinsmitglied,  Dott. Nicolas Gebhard, zu haben. Er teilte mit den Anwesenden seine persönlichen Erfahrungen und berufliche  Karriere im Bereich des Umweltschutzes. Zudem unterstreicht seine Teilnahme die starke Verbindung des Vereins zu ehemaligen Studierenden, die bereits in der Arbeitswelt tätig sind. 

In der anschließenden Fragerunde hatten die Teilnehmer die Möglichkeit an alle Referenten direkt Fragen zu  stellen und Erläuterungen zu erhalten. Dabei wurde auch betont, wie wichtig die Zusammenarbeit zwischen  Deutschland und Italien im europäischen Kontext ist, insbesondere angesichts des erheblichen Handelsvolumens. 

Am Ende der Tagung gab es auch die Gelegenheit für ein Buffet an der Universität. Hier bot sich vor allem  die Möglichkeit, den Referenten, Professoren und die eingeladenen Anwaltskanzleien persönlich kennenzulernen  und Kontakte zu knüpfen. 

Zahlreiche Kanzleien, die vor allem zwischen Deutschland und Italien arbeiten, nahmen in Florenz teil und  erhielten so auch einen näheren Einblick in unseren Verein und seine Arbeit. Diese Veranstaltung bot eine  herausragende Gelegenheit, den Verein innerhalb des akademischen Umfelds in Florenz bekannter zu  machen und weitere Kontakte im italienischen Arbeitsmarkt zu knüpfen.



Wir lassen hier unten auch das vollständige und zweisprachige Programm der Tagung! 


Convegno DIR 19.10.23 PROGRAMMA ITA DEU (3) (1).pdf